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Paar verlässt ein Einwohnermeldeamt und hält dabei ein Dokument in den Händen.
Paar vor dem Einwohnermeldeamt nach dem Besuch der Behörde.

Auswanderung von Polinnen nach Deutschland oder Deutsche nach Polen 

Eine Ehe ist nicht zwingend für eine Auswanderung nach Deutschland oder nach Polen. Da beide Länder in der EU sind, dürfen sich Polinnen und Deutsche frei in beiden Ländern aufhalten und arbeiten -bekannt unter dem Ausdruck EU-Freizügigkeit-. Daher gelten für EU-Bürger ähnliche Rechte. Ist man länger im anderen Land, muss man sich anmelden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Es gibt zu den fast gleichen Auslegungen und Bestimmungen für ein Leben im anderen Land kleine Unterschiede wie z.B. die zuständigen Behörden, die hier nur allgemein als Information erwähnt werden. Wenn eine Polin nach Deutschland zieht, braucht sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie sollte sich aber nach 14 Tagen beim Bürgeramt /Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden, dazu sind Ausweis oder Reisepass und eine Wohnungsbestätigung erforderlich. Zieht ein Deutscher nach Polen, hat er die gleichen Vorteile der Freizügigkeit. Bleibt er länger als drei Monate, muss er sich bei der Wojewoda (staatliche Verwaltung) registrieren lassen. Hinzu kommt noch die Meldepflicht bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung.

1. Wohnsitz und Wohnung
Beide Wohnsitze egal ob in Polen oder in Deutschland müssen bei der verantwortlichen Behörde angemeldet werden. Es gibt nur einen Unterschied bei den Verfahren und den zuständigen Behörden. EU-Bürger dürfen in beiden Ländern Wohnungen mieten und sich in der Stadt/Gemeinde anmelden. Hier spielt wieder die EU-Freizügigkeit eine Rolle mit kleinen Abweichungen bei den nationalen Regeln und Formularen.

2. Arbeit und Einkommen

Deutsche und Polinnen können, egal ob in Deutschland oder Polen, ohne eine Arbeitserlaubnis eine Stelle annehmen. Durch fast gleichartige Rechte bei den Punkten Beschäftigung und sozialen Schutz  gibt es fast keine Unterschiede, nur dass die Löhne in Deutschland meist etwas höher sind, dafür sind die Haushaltskosten in Polen oftmals geringer. Somit ist die Zahlungsfähigkeit vergleichbar. Es kommt natürlich noch darauf an, in welchen Beruf man arbeitet, in welcher Region und natürlich kommen die persönlichen Ausgaben hinzu.

3. Krankenversicherung und Sozialversicherung

Wenn eine Polin in Deutschland wohnt und arbeitet, wird sie im Normalfall in alle Versicherungen wie Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-,  Renten-, und Pflegeversicherung mit eingeschlossen. Bei einem Deutschen in Polen gilt die polnische Sozialversicherung, wenn er dort wohnt und arbeitet. Somit gibt es in beiden Länder eine soziale Sicherung mit den Unterschied in den Leistungen, Kompetenzen und Gebühren. Auch die nationalen Systeme sind unterschiedlich.

4. Steuern

Polinnen und Deutsche müssen, wenn sie in dem jeweiligen Land wohnen und arbeiten, Einkommenssteuer bzw Beiträge nach den polnischen Steuerregeln bezahlen. Somit wird nach den Regeln des jeweiligen Landes eine Besteuerung durchgeführt, welche sich durch Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze unterscheidet. Durch das  Doppelbesteuerungsabkommen wird normalerweise verhindert, das Einkommen doppelt besteuert werden.

5. Bank und Finanzen

Wohnen und arbeiten Deutsche in Polen oder Polinnen in Deutschland, ist es kein Problem dort ein Bankkonto zu eröffnen und Bankleistungen zu erhalten. Kleine Unterschiede kann es bei den Banken, den Kosten und den Kontonummern geben, auch können die Finanzregeln unterschiedlich sein. Trotzdem sind z.B. Überweisungen innerhalb Europas meist problemlos. Als Beispiel wird bei der IBAN DE für Deutschland und PL für Polen verwendet. Die Leistungen und die Konditionen können aber bei den einzelnen Banken unterschiedlich sein.

6. Familie und Kinder

Bei der Familiengründung, ob in Polen oder in Deutschland, gibt es die ähnlichen Rechte wie im übrigen Europa. Man lebt mit den Kindern dort, lässt sie Schulen besuchen und es ist möglich Leistungen für die Familie zu beantragen. Doch gibt es auch hier kleinere Unterschiede zwischen Deutschland und Polen wie z.B. bei Bildung, beim Kindergeld, bei Elternzeit und Betreuung wie Kindergarten oder Kinderhort. Es darf aber keine Nationalität bei diesen Dingen schlechter gestellt werden.  Es gibt kein Problem, wenn Familien innerhalb der EU zusammenleben.

7. Sprache und Integration

Nicht nur die Verständigung zwischen den Partnern läuft besser, wenn beide die jeweilige andere Sprache versuchen zu erlernen.  Beide Personen benötigen auch für den ganz normalen Alltag wie Einkäufe die andere Sprache, auch für den Beruf und die Behördengänge. Es wird aber in Deutschland und in Polen etwas anders vorgegangen. Integrationskurse werden in Deutschland angeboten, in Polen kann man Sprach- und Unterstützungsangebote annehmen. Somit besteht die Möglichkeit weiterhin die  eigene Sprache und Kultur zu erhalten.

8. Renten und Versicherungszeiten

In beiden Ländern werden Versicherungszeiten angesammelt, die etwas unterschiedlich sind. Hat man in Polen oder Deutschland oder auch anderen EU-Ländern gearbeitet, können die Versicherungszeiten berücksichtigt und zusammengerechnet werden. Ansprüche bei einem Umzug gehen nicht automatisch verloren. Doch gibt es  Abweichungen bei der Rentenberechnung, dem Alter, wann man Rente beziehen kann und der Beitragshöhe. Ausgezahlt wird die jeweilige Rente, die man im jeweiligen Land erworben hat.

9. Dauerhafter Lebensmittelpunkt

Es besteht die Freiheit sich den Lebensmittelpunkt in einem Land innerhalb der EU auszusuchen. Man lebt und wohnt dort, nimmt eine Arbeit an und baut Kontakte auf. Doch muss man beachten, dass durch die unterschiedliche Sprache, andere Kultur, Zuständigkeit der Behörden und auch der Lebensunterhalt sich auf das Leben in dem anderen Land auswirken können. Somit spielt die Einbindung der neuen Lebensart – und weise ins eigene Leben eine große Rolle, um sich wohlzufühlen und gesellschaftlich dazu zu gehören.

Fazit 

Gesamt gesehen sind die Verschiedenheiten gering bei einer Auswanderung nach Deutschland oder nach Polen. Beide Einwohner sind EU-Bürger und haben den Vorteil der EU-Freizügigkeit. Das bezieht sich auf den Wohnort, auf den Arbeitsplatz. Man kann ein Bankkonto eröffnen und erhält eine soziale Sicherung. Es gibt auch Ähnlichkeiten bei den Renten-, Versicherungs- und Familienzeiten. Dagegen gibt es Abweichungen bei Löhnen, Abgaben, der sozialen Absicherung, Zuständigkeiten von  Behörden, der Sprache und der Angebote für eine Integration. Doch alles in allem ist der Lebensmittelpunkt frei wählbar und bietet die Möglichkeit eine neues Leben aufzubauen.

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