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Paar verlässt ein Einwohnermeldeamt und hält dabei ein Dokument in den Händen.

Auswanderung von Polinnen nach Deutschland oder Deutsche nach Polen 

Eine Ehe ist nicht zwingend für eine Auswanderung nach Deutschland oder nach Polen. Da beide Länder in der EU sind, dürfen sich Polinnen und Deutsche frei in beiden Ländern aufhalten und arbeiten -bekannt unter dem Ausdruck EU-Freizügigkeit-. Daher gelten für EU-Bürger ähnliche Rechte. Ist man länger im anderen Land, muss man sich anmelden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Es gibt zu den fast gleichen Auslegungen und Bestimmungen für ein Leben im anderen Land kleine Unterschiede wie z.B. die zuständigen Behörden, die hier nur allgemein als Information erwähnt werden. Wenn eine Polin nach Deutschland zieht, braucht sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie sollte sich aber nach 14 Tagen beim Bürgeramt /Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden, dazu sind Ausweis oder Reisepass und eine Wohnungsbestätigung erforderlich. Zieht ein Deutscher nach Polen, hat er die gleichen Vorteile der Freizügigkeit. Bleibt er länger als drei Monate, muss er sich bei der Wojewoda (staatliche Verwaltung) registrieren lassen. Hinzu kommt noch die Meldepflicht bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Weiterlesen